KRITIS-Betreiber und Unternehmen, die unter die NIS2-Richtlinie fallen, müssen ihre IT-Sicherheit auf ein neues Niveau heben. Diese Seite erklärt verständlich, wen das betrifft, welche Pflichten bestehen und wie die Umsetzung gelingt.
Informationssicherheit, Meldepflicht und Risikomanagement müssen nachweisbar sein ähnlich ISO 27001, aber gesetzlich verbindlich.
Risiken für IT-Systeme regelmäßig identifizieren, bewerten und behandeln. BSI-Grundschutz oder ISO 27005.
Firewalls, Zugriffsschutz, Penetrationstests, Patch-Management, Incident Response, Backup-Strategien.
24h an BSI bei erheblichen Vorfällen. Finaler Bericht nach 72 Stunden.
Persönliche Haftung bei Versäumnissen. Dokumentierte Maßnahmen Pflicht.
Prüfung von Zulieferern und Dienstleistern auf IT-Sicherheitsmaßnahmen.
Nachweise auf Anfrage. Audits/Pentests als Standard.
Wahrscheinlichkeit ermitteln, ob Ihr Unternehmen NIS2-pflichtig ist. 100% anonym, keine Daten gespeichert.
Von Gap-Analyse bis BSI-konforme Dokumentation vollständige Begleitung.
Aktuelles Sicherheitsniveau vs. NIS2 Mindestanforderungen ermitteln.
Tests nach BSI TR-03183 und ISO 27001 Standards.
Berichte, Policies und Nachweise für Behörden.
Expertenberatung zu KRITIS, NIS2 und Ihrer Sicherheitsstrategie. Unverbindlich.
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